Handy prepaid KündigungPrepaid ist die besonders flexible und kostensichere Form der Mobilfunknutzung. Keine feste Bindung, kein Grundpreis und ein genauer Überblick über alle anfallenden Gebühren sind wohl die größten Vorteile, die das mobile Telefonieren per Vorkasse bietet. Ebenfalls besonders praktisch ist, dass eine schriftliche Kündigung nicht zwangsläufig notwendig ist, weil eine nicht mehr verwendete Prepaid SIM-Karte keine Kosten verursacht und irgendwann automatisch vom jeweiligen Mobilfunk Anbieter deaktiviert wird.

Es gibt aber trotzdem Gründe, die für die Kündigung eines Prepaid-Verhältnisses sprechen und die Mühe der Abfassung eines Kündigungsschreibens durchaus rechtfertigen. Ein Argument, das hier genannt werden kann, ist die Möglichkeit der Rufnummernmitnahme zu einem anderen Anbieter.

Eine Mobilfunkrufnummer, die zu einer Prepaid SIM-Karte vergeben wurde, wird üblicherweise nach der Deaktivierung der Karte durch den Mobilfunkanbieter, wieder an einen neuen Kunden weitergegeben. Wer jedoch rechtzeitig eine schriftliche Kündigung einreicht, kann die Nummer behalten und auch bei Nutzung des Angebots eines neuen Handyproviders darunter erreichbar bleiben.

Für die Prepaid Kündigung reicht der Versand eines formlosen Schreibens an den alten Handyanbieter, in dem auf die weitere Bereitstellung von Mobilfunkdiensten verzichtet und um die Freistellung der Rufnummer gebeten wird. Abschließend muss das Ganze noch handschriftlich unterzeichnet werden. Es kann zudem nicht schaden, die alte Prepaid SIM-Karte mitzuschicken. Allerdings wird auch hier eine Gebühr für die Rufnummernmitnahme fällig – je nach Mobilfunkanbieter zwischen 25 Euro und 30 Euro -, die vom zur SIM-Karte gehörigen Guthabenkonto abgebucht wird. Wer seine Rufnummer behalten und bei einem anderen Anbieter weiterverwenden will, sollte also die entsprechende Summe zuvor auf das Konto aufgeladen haben.

Weiterhin kann eine Prepaid Kündigung dann lohnen, wenn noch ein größeres Restguthaben auf dem Prepaid Konto vorhanden ist. In diesem Fall sollten im Kündigungsschreiben der Betrag des Guthabens, die eigenen Kontodaten sowie der Wunsch der Auszahlung aufgeführt werden. Sonst optional, ist hier zudem die Rückgabe der SIM-Karte verpflichtend. Einige Mobilfunk Provider stellen für den Antrag auf Guthaben-Rückerstattung auch ein eigenes Formular bereit, was den Ablauf durchaus erleichtern und beschleunigen kann.