Auch wenn viele Dinge rund um das Thema der Handyvertrag Kündigung sicher nicht zum Alltagswissen gehören, eines dürfte in jedem Fall bekannt sein: So einfach wie der Abschluss eines Handyvertrags, ist dessen Beendigung nicht. Allein der Wunsch zur Kündigung dient nicht als Rechtfertigung, denn wie bei jedem Vertragsabschluss üblich, hat der Vertragsnehmer nicht nur Rechte – in diesem Fall die Nutzung der durch den Anbieter bereitgestellten Mobilfunkdienste – sondern muss auch verschiedene Pflichten erfüllen.

Handyvertrag beendenÜber die rechtzeitige Begleichung der anfallenden Rechnungen für erbrachte Leistung und die Vermeidung von Missbrauch hinaus, gehören auch die feste zeitliche Bindung an den jeweiligen Vertrag sowie die Einhaltung der durch den Vertragsgeber festgelegten Kündigungsbedingungen dazu. Die simple Unzufriedenheit mit dem aktuellen Handyvertrag reicht also nicht aus, um diesen nach Belieben zu beenden, zumindest sofern der Mobilfunkanbieter die zuvor zugesicherten Leistungen auch erbringt.

Sollte der Mobilfunk Provider seine Schuldigkeit jedoch nicht oder nur teilweise erfüllen, kann dies sehr wohl ein berechtigter Kündigungsgrund sein, der zudem auch juristisch Bestand hat. Allerdings handelt es sich in diesem Fall um eine sogenannte Sonderkündigung, die, wie die Bezeichnung bereits deutlich macht, eine Ausnahme und nicht die Regel darstellt.

Für den Normalfall gilt aber folgendes: Ein Handyvertrag kann immer dann gekündigt werden, wenn sich die an ihn geknüpfte Mindestlaufzeit dem Ende zuneigt. Aber auch hier ist noch immer nicht das Ende der Einschränkungen erreicht, denn eine ebenfalls vom Anbieter festgelegte Kündigungsfrist gilt es zudem genauestens einzuhalten.

Wird alles oben Aufgeführte berücksichtigt, müssen für eine erfolgreiche Kündigung des bestehenden Handyvertrags nun noch folgende Daten zur Hand sein: Die eigene Kundennummer und im besten Fall zudem die Vertragsnummer, da diese, ergänzend zu den persönlichen Angaben (Name, Adresse, etc.), für die Identifizierung durch den Mobilfunkanbieter benötigt werden. Beides ist den Vertragsunterlagen zu entnehmen, kann zur Not aber auch beim Kundenservice des jeweiligen Mobilfunkanbieters in Erfahrung gebracht werden.